Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 09.03.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.1994 - 2 Ws 593/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3326
OLG Düsseldorf, 12.01.1994 - 2 Ws 593/93 (https://dejure.org/1994,3326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.1994 - 2 Ws 593/93 (https://dejure.org/1994,3326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 2 Ws 593/93 (https://dejure.org/1994,3326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freispruch des Angeklagten; Kosten der Staatskasse; Notwendige Auslagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 464

Papierfundstellen

  • StV 1994, 493
  • StV 1995, 146
  • Rpfleger 1994, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 413/06

    Kosten: Fehlende Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten in

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten der Staatskasse dann aufzuerlegen sein können, wenn in der Kostenentscheidung formuliert ist, dass der Angeklagte "auf Kosten der Staatskasse freigesprochen" wird (vgl. OLG Düsseldorf StV 1995, 146 f.; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 189 f.; OLG Oldenburg StV 2003, 174 f.; a. A. Hilger in: Löwe/Rosenberg aaO Rdn. 23 ff.; Franke in: KK aaO Rdn. 6; Meyer-Goßner aaO § 467 Rdn. 20).
  • OLG Naumburg, 17.01.2001 - 1 Ws 13/01

    Auslegung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei "Freispruch auf Kosten der

    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass der Freispruch "auf Kosten der Staatskasse" und der in den Urteilsgründen aufgeführten "Kostenfolge aus § 467 Abs. 1 StPO " (UA 5) auch die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers umfasst, zumal keine Anhaltspunkte für Ausnahmetatbestände i.S. d. § 467 Abs. 2 und 3 StPO vorliegen (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe JuRBüro 1985, 566; OLG Köln JuRBüro 1985, 1206; OLG Düsseldorf MDR 1988, 798 f.; OLG Düsseldorf StV 1994, 493 ).
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 426/06

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten der Staatskasse dann aufzuerlegen sein können, wenn in der Kostenentscheidung formuliert ist, dass der Angeklagte "auf Kosten der Staatskasse freigesprochen" wird (vgl. OLG Düsseldorf StV 1995, 146 f.; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 189 f.; OLG Oldenburg StV 2003, 174 f.; a. A. Hilger in: Löwe/Rosenberg aaO Rdn. 23 ff.; Franke in: KK aaO Rdn. 6; Meyer-Goßner aaO § 467 Rdn. 20).
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 425/06

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten der Staatskasse dann aufzuerlegen sein können, wenn in der Kostenentscheidung formuliert ist, dass der Angeklagte "auf Kosten der Staatskasse freigesprochen" wird (vgl. OLG Düsseldorf StV 1995, 146 f.; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 189 f.; OLG Oldenburg StV 2003, 174 f.; a. A. Hilger in: Löwe/Rosenberg aaO Rdn. 23 ff.; Franke in: KK aaO Rdn. 6; Meyer-Goßner aaO § 467 Rdn. 20).
  • OLG Köln, 06.06.1997 - 2 Ws 310/97
    Da die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Entscheidung über die notwendigen Auslagen nachgeholt werden konnte und die Abänderung jedenfalls im Sinne der Rechtsklarheit auch vorzunehmen ist, bedarf es vorliegend keiner Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit eine Tenorierung, daß "die Kosten des Verfahrens die Staatskasse (trägt)", im Einzelfall jedenfalls dann auch einer Auslegung dahin zugänglich ist, daß hierin die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten eingeschlossen sind, wenn - wie hier - zugleich angeordnet wird, daß der Angeklagte für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen ist (vgl für die Zulässigkeit der Auslegung die beachtlichen Erwägungen des OLG Düsseldorf im Beschluß vom 12.1.1994 - 2 Ws 593/93, StV 146/95; daß ein Strafurteil - sogar - bei Zweifeln hinsichtlich des Strafausspruchs auch vom Gesetzgeber als auslegungsfähig angesehen wird, ergibt sich aus § 458 Abs. 1 StPO, wie ergänzend angemerkt sei).
  • OLG Saarbrücken, 18.08.2021 - 4 Ws 139/21

    Wiedereinsetzungsantrag - sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach

    Dass die Tenorierung "Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen." nicht dahin ausgelegt werden kann, dass auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse zu tragen sind, ist jedenfalls streitig (gegen eine entsprechende Auslegung: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 467 Rn. 20; für eine solche Auslegung: OLG Düsseldorf, RPfleger 1994, 315, zitiert nach juris; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 389 f.; KK-StPO/Gieg, a.a.O., § 467 Rn. 1; Niesler in BeckOK StPO , § 467 Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.1994 - 1 Ws 144/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4477
OLG Düsseldorf, 09.03.1994 - 1 Ws 144/94 (https://dejure.org/1994,4477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1994 - 1 Ws 144/94 (https://dejure.org/1994,4477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1994 - 1 Ws 144/94 (https://dejure.org/1994,4477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 936
  • Rpfleger 1994, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 336/99

    Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers

    Den teilweise vertretenen Auffassungen, die Zustellungsvollmacht ende erst mit der förmlichen Aufhebung der Beiordnung und wirke fort, sofern eine solche nicht erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1994, 936; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 145 a StPO Rdnr. 11; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 145 a StPO Rdnr. 6; KMR-Müller, § 145 a StPO Rdnr. 8; noch weitergehend OLG Koblenz MDR 1983, 252), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1993, 403; MDR 1994, 936) kann für die Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen keine Fortwirkung der Zustellungsvollmacht des § 145 a Abs. 1 StPO angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 337/99

    Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers

    Den teilweise vertretenen Auffassungen, die Zustellungsvollmacht ende erst mit der förmlichen Aufhebung der Beiordnung und wirke fort, sofern eine solche nicht erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1994, 936; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 145 a StPO Rdnr. 11; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 145 a StPO Rdnr. 6; KMR-Müller, § 145 a StPO Rdnr. 8; noch weitergehend OLG Koblenz MDR 1983, 252), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1993, 403; MDR 1994, 936) kann für die Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen keine Fortwirkung der Zustellungsvollmacht des § 145 a Abs. 1 StPO angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 346/99

    Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers

    Den teilweise vertretenen Auffassungen, die Zustellungsvollmacht ende erst mit der förmlichen Aufhebung der Beiordnung und wirke fort, sofern eine solche nicht erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1994, 936; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 145 a StPO Rdnr. 11; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 145 a StPO Rdnr. 6; KMR-Müller, § 145 a StPO Rdnr. 8; noch weitergehend OLG Koblenz MDR 1983, 252), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1993, 403; MDR 1994, 936) kann für die Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen keine Fortwirkung der Zustellungsvollmacht des § 145 a Abs. 1 StPO angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 1 Ws 725/99
    Hat das erkennende Gericht - wie hier - entgegen § 51 Abs. 1 , Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab der Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung nicht im Urteil bestimmt, so hat die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde nach § 451 StPO den Umrechnungsmaßstab festzulegen und dabei § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB entsprechend anzuwenden (Senat wistra 1994, 281 = JMBl. NW 1994, 118 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht